Informationen zur Entsorgung von Transportverpackungen und „gewerblichen“ Verpackungen

Im Rahmen der Hersteller-Pflichten gemäß § 15 Abs. 1 S 5 Verpackungsgesetz nimmt TRIXIE Transportverpackungen sowie Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, zurück (sofern nicht abweichende Vereinbarungen mit Ihnen bestehen).

Bitte setzen Sie sich hierzu vorab mit uns in Verbindung:

vertrieb@trixie.de

(Mindestabholmenge: 2 cbm sortenrein bereitgestelltes Material)